Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der X-CITE Werbesysteme GmbH, Bereich X-CITE Werbezentrum - Werbeagentur | Messebau (X-CITE)

1. Allgemeines

Unser Angebot richtet sich an Unternehmen, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen. Ein Auftrag unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen eines Handelskaufs bzw. eines Dienstleitungsvertrages oder ein Urheberwerkvertrag. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt.

2. Leistungen

X-CITE bietet die folgenden Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an:

    Beratung, Konzeption und Realisierung im Bereich des Online- und Offlinemarketings.
    Lieferung von Werbesystemen und Werbetechnik.

3. Angebote und Aufträge

Alle unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir auf einen Auftrag eine schriftliche Bestätigung abgesendet haben. Angebotspreise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Tritt der Auftraggeber aus von ihm zu vertretenden Gründen von einem Vertrag zurück, so berechnen wir bei neutraler Ware bzw. noch nicht begonnener Leistungserbringung, unbeschadet des Nachweises und der Geltendmachung höherer tatsächlicher Kosten bzw. eines höheren Schadens, einen Betrag in Höhe von 25% der Auftragssumme. Bei Waren, die bedruckt, graviert, bestickt oder in anderer Weise im Auftrag des Kunden verändert oder für diesen individuell hergestellt wurden, sowie bei bereits begonnener Leistungserbringung bzw. bei bereits erfolgter Lieferung von Informationen berechnen wir stets 100% der Auftragssumme. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

4. Urheberecht und Nutzungsbedingungen

Alle Urheberrechte an der Dienstleistung verbleiben bei X-CITE.

Jeder Kreativauftrag an X-CITE ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werksleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB. Für die Entwürfe von X-CITE als persönliche geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist oder wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen X-CITE insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus § 97ff. UrhG zu.

Nur für die erworbenen Entwürfe überträgt X-CITE die vereinbarten Nutzungsrechte dem Auftraggeber. Vorgeschlagene Entwürfe dürfen vom Käufer weder verwendet noch weitergegeben werden und bleiben Eigentum von X-CITE.

Jede Nachahmung, auch von Teilen oder Details, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt X-CITE, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, branchenübliche Vergütung als vereinbart. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Sollte er entgegen seiner Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Für fremde Vorlagen, die nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber binnen vier Wochen nicht abgefordert sind, übernimmt X-CITE keine Haftung.

5. Zahlungsbedingungen

Zahlungen des Auftraggebers für Leistungen der Firma X-CITE werden stets mit Rechnungsstellung fällig. Die Zahlung ist erfolgt, wenn der Rechnungsbetrag ohne Abzüge auf dem Konto der Firma X-CITE eingeht. Erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt der Fälligkeit keine Zahlung, fallen Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank an. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

6. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren und Leistungen bleiben bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen einschließlich etwaiger Zinsen unser Eigentum.

7. Lieferung von Waren

Lieferungen erfolgen auf Gefahr und Kosten des Empfängers. Die Lieferungen werden nach den jeweiligen Frachtversicherungen und Bedingungen des Transportunternehmens versichert. Für Transportverzögerungen übernehmen wir keine Haftung. Die Haftung für mittelbare Schäden bzw. Folgeschäden sind ausgeschlossen.

Auf der Webseite, Angebot und in der Auftragsbestätigung genannte Produktionszeiten sind nur annähernd und nicht verbindlich.

Express-Produktion 48h und Express-Produktion 24h sind bevorzugte Produktionen innerhalb von 48 bzw. 24 Stunden, stellen keine Fixtermine dar und sind nicht verbindlich. Die Produktionszeit beginnt, wenn der Auftraggeber die zur Produktion notwendigen Informationen und Unterlagen an X-CITE übermittelt und die Vorauszahlung leistet. Bei einer schuldhaften Produktionszeitüberschreitung von X-CITE, wird der Express-Aufpreis dem Kunden wieder gutgeschrieben.

Fixtermine müssen schriftlich vereinbart und von X-CITE als Fixtermin oder verbindlichen Termin bestätigt werden;  Fixtermine sind kostenpflichtig. Die Verpflichtung zur Einhaltung eines Fixtermins erlischt, wenn der Auftraggeber die zur Produktion notwendigen Informationen und Unterlagen nicht innerhalb der vereinbarten Frist an X-CITE übermittelt. Ist eine Frist zur Übermittlung der zur Produktion notwendigen Informationen und Unterlagen nicht vereinbart, ist X-CITE von der Verpflichtung zur Einhaltung des Fixtermins befreit, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass er diese rechtzeitig an X-CITE übermittelt hat. Dies gilt ebenso, wenn der Auftraggeber eine vereinbarte Vorauszahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist leistet. Bei einer schuldhaften Terminüberschreitung eines Fixtermins, ist der Auftraggeber zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können von X-CITE die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommenen Lieferungen und Leistungen berechnet werden. Die Haftung für mittelbare Schäden bzw. Folgeschäden sind ausgeschlossen.

Sichtbare Transportschäden müssen sofort bei Lieferung auf dem Ablieferbeleg des Fracht-Dienstleisters abgeschrieben und die dazugehörige Verpackung aufbewahrt werden. Weiter müssen uns Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Wareneingang, schriftlich mitgeteilt werden.

 

8. Gewährleistung bei Warenlieferung

Im Gewährleistungsfalle beschränken sich die Rechte des Käufers zunächst auf Nachbesserung oder auf kostenfreie Ersatzlieferung gegen Rückgabe der beanstandeten Lieferung. Lediglich bei Fehlschlag der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Käufer nach seiner Wahl zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Käufer Änderungen oder Instandsetzungsansprüche ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommen oder veranlasst hat. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

Handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen von Muster, Farbe, Beschaffenheit usw. gegenüber Vorlagen behalten wir uns vor. Insbesondere können Druckfarben aufgrund der verschiedenen Druckverfahren von der Vorgabe abweichen. Technische Angaben beruhen ausschließlich auf Herstellerangaben. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.

Geringfügige Abweichungen der in Handarbeit gefertigte Bestanteile der Produkte, insbesondere bei Näharbeiten, Beklebungen, Anbringungen und Konfektionierung von Grafik- und Druckmaterialien, gelten nicht als Mängel und lösen keine Gewährleistungsansprüche aus.

9. Vertragliches Rücktrittsrecht

Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtern oder sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass der Auftraggeber zahlungsunfähig ist.

10. Copyright

Wir behalten uns alle Rechte an unseren gedruckten oder elektronischen Veröffentlichungen bzw. gefertigten Werbeartikeln, sowie an erstellten Konzepten und Vorschlägen vor. Von Ansprüchen Dritter wegen Verletzungen von Rechten oder Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht stellt der Auftraggeber X-CITE frei. Der Auftraggeber stimmt automatisch einer Verwendung von angefertigten Mustern und Produkten zum Zweck des Nachweises von Referenzen gegenüber Dritten durch X-CITE zu. Diese Verwendung kann zeitlich unbegrenzt erfolgen. X-CITE ist berechtigt, an geeigneter Stelle des Produktes einen Herstellerhinweis anzubringen.

11. Haftungsausschluss

X-CITE haftet nicht für die Erfüllung der gestellten Anforderungen und die Eignung der Produkte für den vom Kunden angedachten Einsatzzweck. X-CITE haftet nicht für durch die Nutzung der Produkte verursachte Schäden. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet X-CITE nicht über den in Zusammenhang mit dem Schaden stehenden jeweiligen Wert der von X-CITE gelieferten Ware hinaus. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere ist eine Haftung von X-CITE bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder andere Gründe, die außerhalb des Einflussbereiches von X-CITE liegen, auch bei Fixterminen ausgeschlossen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten desgleichen bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt X-CITE gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit X-CITE kein Auswahlverschulden trifft. X-CITE tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

Sofern wir selbst Auftraggeber von Subunternehmern sind, treten wir hiermit sämtliche uns zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüchen aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von X-CITE zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

Der Auftraggeber stellt X-CITE von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen X-CITE stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

Mit der Freigabe von Entwürfen und Ausarbeitungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung, für X-CITE entfällt jede Haftung.

Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet der X-CITE nicht.

12. Allgemeine Bestimmungen

Für sämtliche Ansprüche, die aus der Geschäftsbeziehung mit der Firma X-CITE entstehen, ist deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

13. Datenschutz

Auftraggeber werden hiermit gemäß Paragraph 26 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass die Firma X-CITE die vollständige Anschrift, alle für die Rechnungsstellung und den Geschäftsbetrieb notwendigen Informationen in maschinenlesbarer Form speichert und maschinell verarbeitet. Die Daten werden im Rahmen der Tätigkeit der Firma X-CITE nach § 1 an Dritte weitergegeben.